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Stand: 10/2023
Der Ölheizungsbetreiber sollte wissen, dass wir ab 2021 mit einer zunehmenden CO² Besteuerung auf fossile Brennstoffe rechnen.
Das betrifft insbesondere Ölheizungen. Brennstoffkosten könnten sich dann zusätzlich zum variablen Ölpreis steuerlich verteuern.
Ein Verbot von Ölheizungen ist nicht in Aussicht. Allerdings wird es den Betreibern schwerer gemacht und die Sicherheitsvorschriften für Öltankanlagen werden konsequenter kontrolliert und gemäß Wasserhaushaltsgesetzt überprüft.
Umweltamt und Sachverständige kümmern sich vermehrt um die Sicherheit Ihrer Tankanlage.
Bedienungsanleitung, Sicherheitsbestimmungen, Tankzulassung, Herstellerunterlagen, Einstellprotokoll-Grenzwertgeber, Prüfnachweise, Fachbetreibsnachweis MÜSSEN an der Öltankanlage hinterlegt sein!
Nicht jeder weiss, daß es eine "Fachbetriebspflicht nach Wasserhaushaltsgesetz" gibt und nur zertifizierte und regelmäßig vertragsgebunden geschulte Installateure an Öltankanlagen und Leitungen arbeiten dürfen.
Wir erfüllen diese aufwendigen Voraussetzungen in Kooperation mit der DEKRA gemäß Zertifikat.
Bis Juni 2026 haben Bauherren noch Freiheiten eine Ölheizung 1:1 zu modernisieren/fertiggestellt zu haben. Dabei greift man bestenfalls auf eine moderne Ölbrennwertheizung zurück - vorausgesetzt die baulichen Gegebenheiten und das Öltanklager sprechen absolut dafür und andere alternative Energiequellen wie Fernwärme, Wärmepumpe, gasheizung, Pelletheizung etc. wurden konzeptionel beraten und geprüft und kommen nicht in Frage.
https://www.weishaupt.de/produkte/heizsysteme-fuer-gas-oel/weishaupt-thermo-condens-wtc-ob-18-25-30-35-45-kw
Diese soll mit schwefelarmen Heizöl betrieben werden, welches grundsätzlich weniger Dreck hinterlässt.
Bei veralteten Heizungen entscheiden sich viele Bauherren aber zunehmend für eine Umrüstung auf: Erd-/Propan-Gas, Fernwärme, Pelletheizung, oder Wärmepumpe (sofern technisch sinnvoll?)
Die aktuellen Fördermittel beflügeln diese Entscheidung weg vom Öl zu erneuerbaren Energien oder wenigstens CO² reduzierten Heizsystemen.
Dabei darf man aber den größeren Kontext nicht aus den Augen verlieren und sollte sich von verschiedener Seite ausführlich u. vor allem UNABHÄNGIG beraten lassen.
Wer der Ölheizung treu bleiben möchte - oder muss - kann davon ausgehen das ab 2024 weitere Auflagen beim Kesseltausch zu erfüllen sind und analog zum Baden-Würtembergischen Modell die "Neue Ölheizung" nur noch in Verbindung mit parallelen, erneuerbaren Energieträgern wie z.B. eine Solarthermische Anlage zulässig ist. Inwieweit es dann dafür Übergangsfristen gibt hängt vom Auftragsdatum, von der jeweiligen kommunalen Wärmeplanung und letztlich vom politischen rahmen ab. Damit verdoppeln sich die Heizungsumbaukosten zukünftig schnell. Die aktuell gestrickten Förderanreize erscheinen hoch und deren Laufzeiten bleiben auf absehbare Zeit UNGEWISS.
Erfahrungsgemäß werden nur "optionale" Umsätze gefördert, hingegen Alternativlose obligatorische Pflichtmaßnahmen werden eher von Zuschüssen ausgeschlossen.
https://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Foerdervoraussetzungen/foerdervoraussetzungen_node.html
https://www.zukunftsheizen.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Themenblatt_Klimaschutzprogramm.pdf
Fazit:
Veraltete Ölheizungen die alternativlos auf absehbare Zeit erneuert werden müssten, werden es im Zeitfenster
JETZT bis Ende 2023 / (ggf. Mitte 2024) noch wesentlich einfacher haben!
Wir empfehlen angesichts der besonders hohen CO² Anteile einen neue Ölheizung nur noch ins Auge zu fassen, wenn der Betreiber keinen Zugang zu alternativer Wärmeerzeugung wie Wärmepumpe, Erdgas, Pellet oder Fernwärme ermöglichen kann UND wenn das Öltanklager den aktuellen Vorschriften auch weiterhin genügt und vom Sachverständigen für solide überprüft wurde. Solche Öl-Tanklagerprüfungen sind inzwischen obligatorisch. Sprechen Sie mich an!
Wir kooperieren mit einem kleinen, preiswerten und zertifizierten Öltankentsorgungsbetrieb. Im Falle eines Rückbaus erhalten Sie daher auch eine obliagtorische "Stillegungsbescheinigung" für die Behörde.
Auch für die Ölheizungswartung, Brennertausch oder Tanklagerraum-Inspektion, Tanklagererneuerung, Ölversorgungsleitung sind wir ein kompetenter Ansprechpartner.
Modernisierung vom Grenzwertgebern, Sicherheitseinrichtungen gegen Leerhebern (Antiheberventil, Heberschutzventil), Einstrang Ölleitungen, Ölfilter, Ölentlüfter sind unser Part.
Zweistrangsysteme sind wegen der Auslaufrisiken auf Einstrang umzubauen.
Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellen oder Wasserstoffheizungen sind inzwischen auch "in den Schaufenstern". Allerdings in vielen Einfamilienhäusern noch keine echte, wirtschaftliche Alternative. Hier ist besondere Sorgfalt bei der Auslegung, Planung und Beratung anzuraten, damit der bestimmungsgemäße Betrieb und nicht nur der "Vertrieb" schlüssig sind.
https://www.zukunftsheizen.de/fileadmin/user_upload/3.0_Tank/Sicherheit/Merkblatt_zu_Betriebs_und_Verhaltensvorschriften.pdf
https://www.zukunftsheizen.de/heizoeltank/sichere-heizoellagerung.html
https://www.zukunftsheizen.de/startseite.html
https://www.tecson.de/pheizoel.html
https://www.tecson.de/geg-heizungstausch.html
https://www.bdew.de/media/documents/Beheizungsstruktur_Wohnungsbestand_Entw_ab_1995_online_o_jaehrlich_Ki_27022020.pdf